Seit 15.08.2008 können alle Arbeitsunfälle sowie Schulunfälle in unserer Praxis ambulant behandelt werden. Dieses schließt die konservative Frakturbehandlung wie auch die klassische Wundversorung mit ein.
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, einschließlich der geringfügig bzw. kurzfristig Beschäftigten sowie Kinder im Kindergarten, Schüler und Studenten abgesichert. Sie stellt damit einen wichtigen Bestandteil der Sozialversicherung dar.
Bis auf schwere Unfälle, die in der Regel über den Rettungsdienst/Notarzt primär im geeigneten Krankenhaus versorgt werden, können wir als Durchgangsarzt alle Arbeits- und Wegeunfälle behandeln. Nach Anamnese und klinischer Untersuchung erfolgt ggf. eine Ultraschall und/oder eine Röntgendiagnostik. In Abhängigkeit der Verletzung wird dann eine entsprechende Therapie eingeleitet. Sofern eine operative Therapie erforderlich ist, wird der Unfallversicherte zu einem geeigneten Krankenhaus weitergeleitet. Die nachstationäre Versorgung wird dann wieder durch uns fortgeführt.
Auch in der Betreuung von unfallbedingten Folgeschäden stehen wir Ihnen zur Verfügung. Neben einer angehenden Beratung kann dieses auch eine spezifische Rehabilitationsmaßnahme beinhalten.